Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, Digitaldruck, Beschriftungen , Folien und Textilien
-Geltung
Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
-Lieferzeit
Alle Aufträge werden unter sorgfältiger Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig ausgeführt. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Auftraggeber in jedem Fall nur nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
-Versand
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl durch die Post oder andere Beförderer. Die Kosten zuzüglich Verpackung werden dem Auftraggeber zu Selbstkosten berechnet. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
- Anbringung
Das Anbringen der Folienschriften und/oder Digitaldrucke und/oder Schilder geschieht in der Regel durch den Besteller selbst. Das Anbringen der Folien bzw. Schilder bedarf einer schriftlichen Bestätigung, in diesem Fall hat der Besteller dafür zusorgen das die Flächen für das Kleben von Folienschriften geeignet sind. Das Entfernen alter Schriften geschieht ausschließlich durch den Besteller selbst. Bei Anbringung an Hauswänden, Zäunen, Schaufenstern usw. hat der Besteller die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen.Bei beigestellten Textilien übernehmen wir keine Gewährleistung auf Haltbarkeit des Flocks bzw. Drucks.
-Preise und Zahlung
Die Lieferung erfolgt per Vorauskasse oder Nachnahme, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Die Preise sind Barpreise zzgl. Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar per Überweisung oder per Nachnahme. Längerfristige Zahlungsziele bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Je nach gewünschter Zahlungsweise erfolgt die Bearbeitung des Auftrages und der Versand nach Eingang der Zahlung, andernfalls erfolgt der Versand per Nachnahme. Bei Neukunden wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Auftragswertes erhoben. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung einer abgegebenen Bestellung seitens des Bestellers, ist der Auftragnehmer berechtigt, soweit nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 50% Stornierungsgebühr des Auftragswertes zu berechnen.
-Sonderanfertigungen
Bei im Auftrag des Bestellers gefertigter Ware ist ein Rücktritt vom Auftrag ausgeschlossen. Fehlerhafte Bestellungen (Missverständnisse, Doppelbestellung, usw.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Digitalisierungen, Vorlagen und Schilder bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn Sie dem Auftraggeber teilweise oder vollständig in Rechnung gestellt werden. Für von uns gefertigte Entwürfe aller Art behalten wir das Urheberrecht, auch wenn Sie dem Auftraggeber ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Eine Verwendung ohne unsere Zustimmung ist nicht statthaft. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften und Urheberrechte wird von uns nicht geprüft. Der Auftraggeber haftet allein, wenn derartige Rechte und Vorschriften verletzt werden.
-Gewährleistung
Jeder Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit hin zu untersuchen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich vorzubringen. Nachweislich verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten damit als erloschen. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen des Warenwertes. Ist die Ware bei Übergabe mit einem Fehler behaftet, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Beseitigung zu geben. Solange sind Ansprüche auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen. Ist die Mängelbeseitigung endgültig fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl anteilige Herabsetzung des Kaufpreises oder vollständige Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware verlangen. Rücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis gestattet, andernfalls kann die Annahme verweigert werden.
-Haftung
Wir haften nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche. Gegen Schäden, welche den Wert der Ware wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Die vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung. Garantieleistungen bleiben davon unberührt.
-Produkthaftung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir u.a. Folien und Textilien von Herstellern vertreiben, mit denen wir weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten sind. Wir sind daher bei Produkten, die nicht von uns hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz.
-Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Der Besteller ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Besteller dafür verantwortlich, dass der Dritte unsere Rechte berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leihstellung von uns oder bei Vermögensverfall des Bestellers, dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Bestellers betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an uns ab. Wir sind im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Sie darf vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung genutzt werden.
-Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
-Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist das A.G. Mülheim. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.